L-GAV Hotellerie
Für die Hotellerie gilt derselbe Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes: Arbeitszeit, Zuschläge, Mindestlöhne und Ruhezeiten sind darin geregelt, und Dienstplanung wie Lohnabrechnung müssen ihn kennen.
Definition
Der Unterschied zum Restaurantbetrieb liegt im Schichtbetrieb: Nachtdienst an der Réception, geteilte Dienste im Housekeeping, Saisonspitzen. Ruhezeiten und Zuschläge werden damit zur täglichen Rechnung und nicht zur Ausnahme.
Bei Saisonbetrieben kommt die Befristung dazu: Ein- und Austritte häufen sich, und mit ihnen die anteiligen Ansprüche auf Ferien und dreizehnten Monatslohn. Wer das von Hand rechnet, rechnet bei zwanzig Saisonkräften zwanzig Mal.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Prüfpunkte: Dienstplanung im Schichtbetrieb mit Ruhezeitprüfung, Zuschläge nach Tageszeit, anteilige Ansprüche bei befristeten Verträgen — und eine Auswertung, die den Vertrag und nicht nur das Arbeitsgesetz abbildet.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung