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Mutterschaftsentschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung wird aus der Erwerbsersatzordnung während vierzehn Wochen nach der Geburt ausgerichtet und beträgt achtzig Prozent des vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens bis zu einem Höchstbetrag pro Tag.

Definition

Voraussetzung sind neun Monate Versicherung vor der Geburt und eine Erwerbstätigkeit von mindestens fünf Monaten in dieser Zeit. Wer vor Ablauf der vierzehn Wochen die Arbeit wieder aufnimmt, verliert den restlichen Anspruch.

Arbeitsrechtlich kommt das absolute Beschäftigungsverbot während acht Wochen nach der Geburt dazu — unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin arbeiten möchte. Die Entschädigung wird üblicherweise dem Arbeitgeber ausgerichtet, der den Lohn weiterzahlt.

Die Zahlen

14 Wochen
Dauer der Entschädigung nach der Geburt Art. 16d EOG
80 %
Anteil des durchschnittlichen Erwerbseinkommens Art. 16e EOG
8 Wochen
absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt Art. 35a Abs. 3 ArG

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Nötig ist eine Absenzart mit Entschädigungsanspruch, die den fortbezahlten Lohn gegen die eingehende Entschädigung verrechnet, und die Meldung an die Ausgleichskasse. Ohne das entsteht im Lohnkonto eine Doppelzahlung.

Geprüft Aug. 2026

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