Brutto- und Nettolohn
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen, der Nettolohn der Betrag, der ausbezahlt wird; die Differenz sind die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungen und, wo anwendbar, die Quellensteuer.
Definition
Für den Arbeitgeber ist der Bruttolohn nicht die volle Kostenseite: Dazu kommen seine eigenen Anteile an AHV, IV, EO, ALV, Pensionskasse, Unfall- und allenfalls Krankentaggeldversicherung sowie die Familienzulagenordnung. Diese Lohnnebenkosten bewegen sich in einer Grössenordnung von rund fünfzehn bis zwanzig Prozent des Bruttolohns.
Vereinbart wird in der Schweiz üblicherweise brutto. Eine Nettolohnvereinbarung ist möglich, verlagert aber das Risiko von Beitragsänderungen auf den Arbeitgeber und ist in der Abrechnung aufwendiger.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt ist die Rückwärtsrechnung: Kann die Software aus einem gewünschten Nettolohn den Bruttolohn ermitteln? Für Nettolohnvereinbarungen und für Ausgleichszahlungen ist das der Unterschied zwischen einem Knopfdruck und einer Iteration von Hand.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung