Nebenerwerb
Nebenerwerb ist eine Erwerbstätigkeit neben der hauptsächlichen; sie ist grundsätzlich voll beitragspflichtig, wobei für geringe Löhne aus Nebenerwerb eine Ausnahme von der AHV-Pflicht bestehen kann, wenn der Arbeitnehmer darauf verzichtet.
Definition
Für den Arbeitgeber ist der wichtigere Punkt die Koordination: Bei zwei Arbeitgebern rechnet jeder für sich ab, was bei der ALV-Höchstgrenze und in der Pensionskasse zu Über- oder Unterversicherung führen kann. Der Arbeitnehmer muss das selbst melden.
Arbeitsrechtlich kommt die Frage der Konkurrenzierung dazu: Eine Nebentätigkeit, die den Arbeitgeber konkurrenziert oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, ist unzulässig — unabhängig davon, ob der Vertrag sie erwähnt.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob mehrere Beschäftigungsverhältnisse je Person geführt werden können und ob die Software den Fall des Kleinstlohns mit Verzicht abbilden kann. Für Betriebe mit Aushilfen ist das keine Randfrage.
Geprüft Aug. 2026
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