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UVG-Unfallversicherung

Die Unfallversicherung nach UVG ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch; die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle darf er dem Arbeitnehmer abziehen, und versichert ist der Lohn bis zu einem Höchstbetrag.

Definition

Wer weniger als acht Stunden pro Woche für einen Arbeitgeber arbeitet, ist bei ihm nur gegen Berufsunfälle versichert — eine Regel, die bei Teilzeit und Aushilfen regelmässig übersehen wird. Zuständig ist je nach Branche die Suva oder ein privater Versicherer.

Über dem versicherten Höchstlohn besteht keine Deckung aus dem Obligatorium. Betriebe mit höheren Löhnen schliessen dafür eine Zusatzversicherung ab, sonst entsteht im Schadenfall eine Lücke, die der Arbeitgeber erklären muss.

Die Zahlen

8 Stunden
Wochenarbeitszeit, unter der nur Berufsunfälle versichert sind UVV

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu prüfen ist, ob mehrere Prämiensätze und Betriebsteile geführt werden können, ob der Höchstlohn berücksichtigt wird und ob der Abzug für Nichtberufsunfall je Mitarbeitendem steuerbar ist. Betriebe mit gemischten Tätigkeiten haben oft zwei Sätze.

Geprüft Aug. 2026

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