Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzug ist der Betrag, der vom massgebenden Lohn abgezogen wird, um den in der beruflichen Vorsorge versicherten koordinierten Lohn zu ermitteln; er entspricht dem Teil des Einkommens, der bereits über die erste Säule gedeckt ist.
Definition
Seine Wirkung ist bei tiefen und bei Teilzeitlöhnen am grössten: Ein Lohn knapp über der Eintrittsschwelle ergibt nach Abzug nur einen kleinen koordinierten Lohn und damit eine geringe Altersgutschrift. Viele Kassen kürzen den Abzug deshalb im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad.
Ob und wie eine Kasse kürzt, steht im Vorsorgereglement und nicht im Gesetz — das Gesetz nennt nur den Mindestrahmen. Für den Vergleich zweier Angebote ist genau diese Stelle der Unterschied.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Der Prüfpunkt ist die anteilige Kürzung bei Teilzeit und bei Ein- und Austritten mitten im Jahr. Programme, die nur den vollen Abzug kennen, rechnen für Teilzeitbelegschaften falsch.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung