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Lohnausweis

Der Lohnausweis ist die Jahresbescheinigung des Arbeitgebers über Lohn, Zulagen, Spesen und Abzüge; er ist für die Steuererklärung des Arbeitnehmers bestimmt und folgt einem gesamtschweizerisch einheitlichen Formular.

Definition

Die Tücke liegt in den Feldern, die nicht der Lohn sind: Privatanteil am Geschäftsfahrzeug, verbilligte Mahlzeiten, Beiträge an die Weiterbildung, pauschale Spesen. Wer sie falsch einträgt, erzeugt beim Mitarbeitenden eine Steuerfolge, die dieser nicht erwartet hat.

Pauschale Spesenvergütungen können ohne Ausweis bleiben, wenn ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement vorliegt. Ohne Reglement sind sie im Lohnausweis zu deklarieren — der Grund, weshalb sich ein Reglement für Betriebe mit Reisetätigkeit lohnt.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Zu prüfen ist, ob die Software den Lohnausweis im offiziellen Formular erzeugt, ob sie ihn elektronisch über Swissdec meldet und ob die Zuordnung der Lohnarten zu den Feldern des Ausweises einstellbar ist. Letzteres entscheidet, wie viel Handarbeit im Januar anfällt.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung