KMU Softwarevergleich

BVG und Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge nach BVG ist für Arbeitnehmende ab einer jährlichen Eintrittsschwelle obligatorisch; versichert wird der koordinierte Lohn, die Altersgutschriften sind nach Altersgruppen gestaffelt, und der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beiträge.

Definition

Der versicherte Lohn ist nicht der Bruttolohn: Vom massgebenden Lohn wird der Koordinationsabzug abgezogen, weil dieser Teil bereits durch die erste Säule gedeckt ist. Bei Teilzeit führt das dazu, dass ein kleiner Lohn nach Abzug fast nichts mehr übrig lässt — weshalb viele Kassen den Abzug für Teilzeit anteilig kürzen.

Alles über dem obligatorischen Bereich ist überobligatorisch und vertraglich frei gestaltet: höhere Sparbeiträge, Versicherung höherer Löhne, bessere Risikoleistungen. Der Vorsorgeplan ist damit eine betriebliche Entscheidung und kein Gesetzesvollzug.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Entscheidend ist, ob die Software Vorsorgepläne je Mitarbeitergruppe abbilden kann, den Koordinationsabzug bei Teilzeit anteilig rechnet und die Altersstaffelung selbst führt. Der Datenaustausch mit der Kasse läuft über Swissdec.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung