Unternehmerlohn
Der Unternehmerlohn ist die Vergütung des Inhabers für seine Arbeit im eigenen Betrieb; bei Einzelfirma und Personengesellschaft ist er kein Lohn, sondern eine Privatentnahme, bei GmbH und AG ist der Inhaber Angestellter und bezieht Lohn.
Definition
Der Unterschied ist nicht formal. Bei der Kapitalgesellschaft ist der Lohn Aufwand, mindert den Gewinn und ist beitragspflichtig; bei der Einzelfirma mindert die Entnahme den Gewinn nicht, und die Beiträge werden auf dem Geschäftsergebnis erhoben.
Steuerlich beobachtet werden beide Richtungen: ein auffällig tiefer Lohn bei ausgeschütteten Dividenden — Stichwort Lohnumwandlung — und ein auffällig hoher Lohn, der Gewinn verschiebt. Die Behörden korrigieren, wenn die Vergütung nicht drittvergleichsfähig ist.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Für die Einzelfirma heisst das: kein Lohnmodul für den Inhaber, aber ein Privatkonto, auf dem Entnahmen und Einlagen laufen. Für die GmbH umgekehrt: eine vollständige Lohnabrechnung, auch bei einem einzigen Angestellten.
Geprüft Aug. 2026
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