KMU Softwarevergleich

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird über Beiträge auf dem massgebenden Lohn finanziert, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig tragen; oberhalb des versicherten Höchstlohns fällt nur noch ein reduzierter Solidaritätsbeitrag an.

Definition

Die zwei Stufen sind der Grund, weshalb eine Lohnsoftware die Jahresgrenze kennen muss: Über dem Höchstlohn ändert der Satz mitten im Jahr, sobald das kumulierte Einkommen die Schwelle überschreitet. Wer monatlich mit einem einzigen Satz rechnet, weicht am Jahresende ab.

Nicht beitragspflichtig sind Personen im AHV-Rentenalter und Selbständige — letztere sind gegen Arbeitslosigkeit nicht versichert, was bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle spielt.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Der Prüfpunkt ist die Jahreskumulation: Rechnet das Programm den Übergang zum Solidaritätsbeitrag automatisch, auch bei Eintritt oder Austritt mitten im Jahr und bei mehreren Arbeitgebern?

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung