BVG-Abzüge
Pensionskassenabzüge folgen nicht dem Gesetz allein, sondern dem Reglement der jeweiligen Kasse: Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Altersstaffelung der Sparbeiträge und die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen dort.
Definition
Das Gesetz gibt den Mindestrahmen; alles darüber ist Sache des Vorsorgeplans. Deshalb rechnen zwei Betriebe mit gleichen Löhnen unterschiedliche Abzüge, und deshalb genügt es nicht, wenn eine Software «BVG» kann — sie muss den konkreten Plan abbilden.
Mehrere Kassen und mehrere Pläne im selben Betrieb sind der Normalfall, sobald es Kader- und Basispläne gibt oder ein Betrieb aus einer Fusion hervorgeht. Ein Programm mit einem einzigen Beitragssatz scheitert daran.
Beim Teilzeitlohn kommt der Koordinationsabzug dazu: Kürzt die Kasse ihn anteilig, ändert sich der versicherte Lohn erheblich. Das ist eine Reglementsfrage, die die Software kennen muss.
Wortlaut
Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von 26 460 bis und mit 90 720 Franken. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Beim BVG entscheidet nicht, ob das Programm «BVG kann», sondern ob es den konkreten Plan der konkreten Kasse rechnet — und davon meist mehrere gleichzeitig.
- Mehrere Kassen und mehrere Vorsorgepläne parallel, je Mitarbeitendem zugewiesen — Kader- und Basisplan sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.
- Altersstaffelung der Sparbeiträge automatisch, mit dem Wechsel der Altersgruppe im richtigen Monat.
- Koordinationsabzug anteilig bei Teilzeit, wenn das Reglement der Kasse es so vorsieht — sonst ist der versicherte Lohn falsch.
- Ein- und Austritte mitten im Monat, samt anteiliger Beiträge und Meldung an die Kasse.
- Löhne über dem obligatorischen Maximum im überobligatorischen Teil, mit eigenen Sätzen.
- Datenaustausch mit der Kasse über Swissdec, nicht als Liste zum Abtippen — und der Rücklauf der Kasse zurück ins Programm.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung