Personalverpflegung
Verpflegt ein Betrieb sein Personal ganz oder verbilligt, ist der Vorteil Lohn in Naturalform; die Eidgenössische Steuerverwaltung legt dafür Ansätze je Mahlzeit und je Tag fest, die auf die Lohnabrechnung und in die AHV-Basis gehören.
Definition
Der Fall betrifft praktisch jeden Gastronomiebetrieb und viele Heime, Baustellen und Kantinen. Der Naturalwert wird nicht ausbezahlt, aber abgerechnet: Er erhöht den beitragspflichtigen Lohn, ohne den Nettolohn zu erhöhen — und erscheint im Lohnausweis.
Mehrwertsteuerlich ist dieselbe Mahlzeit ein zweites Mal zu betrachten: Die Abgabe an das Personal gilt als Leistung und ist zu versteuern. Wer den Naturallohn korrekt abrechnet, aber die Mehrwertsteuer vergisst, hat nur die Hälfte erledigt.
Zum Nachlesen
- AHV-Gesetz (SR 831.10)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11)
- Eidgenössische Steuerverwaltung
Was die Software können muss
Nötig ist eine Lohnart, die einen Naturalwert beitragspflichtig abrechnet, ohne ihn auszuzahlen, und die im richtigen Feld des Lohnausweises landet — plus die Erfassung derselben Mahlzeiten für die Mehrwertsteuer.
Geprüft Aug. 2026
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