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Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten sind die Kosten, die der Arbeitgeber über den Bruttolohn hinaus trägt: seine Anteile an AHV, IV, EO und ALV, die Beiträge an die Pensionskasse, die Prämien für Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie die Beiträge an die Familienausgleichskasse.

Definition

Für die Kalkulation eines Stundensatzes ist das die entscheidende Grösse: Wer mit dem Bruttolohn rechnet, unterschätzt die Kosten seiner Belegschaft deutlich. Je nach Branche, Alter der Belegschaft und Pensionskassenplan liegt der Aufschlag grob zwischen fünfzehn und fünfundzwanzig Prozent.

Zu unterscheiden sind gesetzliche Beiträge, die überall gleich sind, und vertragliche wie der Pensionskassenplan oder eine überobligatorische Deckung, die der Betrieb selbst gestaltet.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Wer Projekte oder Aufträge kalkuliert, braucht einen Kostensatz je Mitarbeitendem, der die Nebenkosten enthält — nicht den Bruttolohn. Zu prüfen ist, ob die Software diesen Satz führt und in die Projektauswertung übernimmt.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung