Ferienentschädigung
Die Ferienentschädigung ist die Abgeltung des Ferienanspruchs in Geld, üblich mit 8,33 Prozent des Bruttolohns bei vier Wochen Ferien; zulässig ist sie nur bei unregelmässiger Beschäftigung, und der Anteil muss auf Vertrag und Abrechnung ausgewiesen sein.
Definition
Der Grundsatz lautet, dass Ferien in natura zu nehmen sind — Ferien sollen der Erholung dienen und nicht dem Lohn. Bei Arbeit auf Abruf oder kurzen Einsätzen ist die Auszahlung anerkannt, wenn sie transparent ausgewiesen wird. Fehlt der Ausweis, kann der Anspruch nachträglich in Tagen verlangt werden.
Der Satz folgt dem Ferienanspruch: vier Wochen entsprechen 8,33 Prozent, fünf Wochen 10,64 Prozent des Lohns. Bei jüngeren Arbeitnehmenden und in vielen Gesamtarbeitsverträgen sind es mehr als vier Wochen.
Die Zahlen
- 8,33 %
- Ferienentschädigung bei vier Wochen Ferienanspruch Rechnung 4/48 Wochen
- 10,64 %
- Ferienentschädigung bei fünf Wochen Ferienanspruch Rechnung 5/47 Wochen
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob der Zuschlag je Mitarbeitendem eingestellt und auf der Abrechnung separat ausgewiesen wird — die Transparenz ist hier eine Rechtsfrage und nicht Darstellung.
Geprüft Aug. 2026
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