Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung weist je Mitarbeitendem und Monat den Bruttolohn, die einzelnen Abzüge und den ausbezahlten Nettolohn aus; der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abrechnung.
Definition
Sie ist die Stelle, an der alle Sozialversicherungen zusammenkommen: AHV, IV und EO als ein Abzug, ALV, die Beiträge an die Pensionskasse, die Nichtberufsunfallversicherung, allenfalls Krankentaggeld und Quellensteuer. Dazu Zulagen, Spesen und Naturalleistungen, die je nach Art beitragspflichtig sind oder nicht.
Der häufigste Fehler in kleinen Betrieben ist nicht ein falscher Satz, sondern eine falsche Zuordnung: Spesen, die als Lohn abgerechnet werden, oder Zulagen, die zu Unrecht beitragsfrei bleiben. Beides fällt erst bei einer Arbeitgeberkontrolle auf, dann rückwirkend.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Eine Lohnsoftware verdient den Namen erst, wenn sie die Beitragssätze gepflegt mitbringt, Lohnarten unterscheidet — beitragspflichtig, spesenfrei, quellensteuerpflichtig — und aus dem Lauf die Meldungen an die Empfänger erzeugt. Eine Vorlage in der Tabellenkalkulation rechnet, meldet aber nicht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung