KMU Softwarevergleich

IV und EO

IV und EO sind die Beiträge an die Invalidenversicherung und an die Erwerbsersatzordnung; sie werden auf demselben massgebenden Lohn wie die AHV erhoben und mit ihr gemeinsam als ein Abzug abgerechnet.

Definition

Die Erwerbsersatzordnung finanziert die Entschädigung bei Militär- und Zivildienst, bei Mutterschaft und beim Vaterschaftsurlaub. Wer als Arbeitgeber einen Mitarbeitenden im Dienst hat, meldet die Absenz und erhält die Entschädigung — die er entweder weiterleitet oder mit dem fortbezahlten Lohn verrechnet.

In der Abrechnung erscheinen die drei Zweige als eine Zeile. Wer die Beiträge einzeln ausweisen will, muss das in der Lohnart hinterlegen; die Ausgleichskasse verlangt es nicht.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Praktisch relevant ist die Absenzverwaltung: Militärdienst, Mutterschaft und Vaterschaftsurlaub müssen als Absenz mit Entschädigungsanspruch geführt und in der Abrechnung verrechnet werden können.

Geprüft Aug. 2026

Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung