Familienzulagen
Familienzulagen sind Kinder- und Ausbildungszulagen, die über den Arbeitgeber ausbezahlt werden; das Bundesgesetz setzt Mindestbeträge, die Kantone können höhere vorsehen, und finanziert werden sie über Beiträge an die Familienausgleichskasse.
Definition
Zuständig ist der Kanton des Arbeitsorts, nicht des Wohnorts — bei Betrieben mit mehreren Standorten also nicht einheitlich. Bei zwei erwerbstätigen Eltern entscheidet eine Rangordnung, wer anspruchsberechtigt ist; die Differenz zu einem höheren Kanton kann nachgefordert werden.
In der Lohnabrechnung sind Zulagen eine Zulage und kein Lohn: Sie sind nicht beitragspflichtig, erscheinen aber im Lohnausweis. Wer sie als Lohnbestandteil abrechnet, zahlt darauf Beiträge, die nicht geschuldet sind.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Zu prüfen ist, ob kantonal unterschiedliche Ansätze je Mitarbeitendem geführt werden können, ob die Zulage beitragsfrei behandelt wird und ob sie in der Meldung an die Familienausgleichskasse erscheint.
Geprüft Aug. 2026
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