L-GAV Gastro
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes gilt für praktisch jeden Betrieb der Branche und setzt Mindestlohn, dreizehnten Monatslohn, Ferien, Ruhetage und die Behandlung von Überstunden fest; er ist allgemeinverbindlich und damit nicht verhandelbar.
Definition
Der dreizehnte Monatslohn ist hier keine Gratifikation, sondern Pflicht — anteilig auch bei Ein- und Austritt mitten im Jahr. Das ist die Stelle, an der Abrechnungen im Gastgewerbe am häufigsten abweichen.
Die Arbeitszeit wird über eine Periode ausgeglichen, und die Dienstplanung muss Ruhetage und Ruhezeiten einhalten. Bei Teilzeit und Aushilfen kommt die genaue Erfassung dazu — im Gastgewerbe ist sie nicht Komfort, sondern die Grundlage jeder Kontrolle.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt sind Dienstplanung mit Ruhezeitprüfung, Stundenkonto über die Ausgleichsperiode, anteiliger dreizehnter Monatslohn und die Trennung von Trinkgeld und Umsatz. Eine allgemeine Zeiterfassung deckt davon die Hälfte.
Geprüft Aug. 2026
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