GAV-Regeln
Gesamtarbeitsverträge setzen je Branche Wochenarbeitszeit, Zuschläge, Ferien, Mindestlöhne und oft eine Krankentaggeldpflicht fest; ist ein Vertrag allgemeinverbindlich erklärt, gilt er für alle Betriebe der Branche, unabhängig von einer Mitgliedschaft.
Definition
Das Arbeitsgesetz zieht nur die äussere Grenze — der Gesamtarbeitsvertrag ist meist strenger, und er ist der Vertrag, nach dem abgerechnet wird. Wer nur die gesetzlichen Grenzen einhält, kann trotzdem falsch abrechnen.
Ob ein Vertrag für einen Betrieb gilt, hängt an Branche, Tätigkeit und Region und ist nicht immer offensichtlich. Das SECO führt das Verzeichnis der allgemeinverbindlich erklärten Verträge; im Zweifel ist die Frage vor der ersten Lohnabrechnung zu klären, nicht danach.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Eine Zeiterfassung muss die Regeln des eigenen Vertrags rechnen: Jahresarbeitszeit oder Wochenarbeitszeit, Zuschläge nach Tageszeit und Wochentag, Ferienanspruch nach Alter und Dienstjahren. Programme mit fest verdrahteten gesetzlichen Grenzen genügen nicht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Überobligatorische Vorsorge Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung