Dreizehnter Monatslohn
Der dreizehnte Monatslohn ist ein zusätzlicher Lohnbestandteil, auf den kein gesetzlicher Anspruch besteht; er entsteht aus Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder betrieblicher Übung und ist voll beitrags- und steuerpflichtig.
Definition
Bei Ein- oder Austritt mitten im Jahr ist er anteilig geschuldet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Diese Pro-rata-Rechnung ist der häufigste Streitpunkt bei Beendigungen — und der Grund, weshalb die Abrede über Fälligkeit und Anteil in den Vertrag gehört.
Zu unterscheiden ist er von der Gratifikation: Diese ist freiwillig und kann an Bedingungen geknüpft werden. Wird sie über Jahre gleich ausgerichtet, kann daraus ein Anspruch entstehen.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Gefragt ist die anteilige Berechnung bei Teiljahren, die Rückstellung über das Jahr und die richtige Behandlung in Ferien- und Überstundenansätzen. Programme, die den dreizehnten nur als Einmalzahlung im Dezember kennen, rechnen Austritte falsch.
Geprüft Aug. 2026
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