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Krankentaggeld (KTG)

Eine Krankentaggeldversicherung deckt den Lohnausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; sie ist gesetzlich nicht obligatorisch, wird aber von vielen Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben und ersetzt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Definition

Ohne Versicherung gilt die Lohnfortzahlung nach Obligationenrecht: für eine beschränkte Zeit, gestaffelt nach Dienstjahren, nach den kantonalen Skalen. Mit Versicherung übernimmt diese ab der Wartefrist, üblich sind achtzig Prozent des Lohns während bis zu 720 Tagen.

Die Prämie wird häufig hälftig geteilt, ist aber Verhandlungssache oder im Gesamtarbeitsvertrag geregelt. In der Lohnabrechnung erscheint sie als eigener Abzug.

Zum Nachlesen

Was die Software können muss

Nötig ist eine eigene Lohnart mit eigenem Satz und Wartefrist sowie die Absenzverwaltung, die Krankheitstage zählt. Für die Meldung an den Versicherer ist die Swissdec-Zertifizierung des Zweigs Krankentaggeld der Prüfpunkt.

Geprüft Aug. 2026

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