Überobligatorische Vorsorge
Überobligatorisch ist der Teil der beruflichen Vorsorge, der über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht: höhere Sparbeiträge, die Versicherung von Lohnteilen über dem BVG-Maximum oder bessere Risikoleistungen.
Definition
Rechtlich gilt hier nicht der Mindestzinssatz und nicht der Mindestumwandlungssatz des Obligatoriums; die Kasse gestaltet die Bedingungen im Reglement. Das eröffnet Spielraum und macht den Vergleich zweier Kassen zur Lektüre zweier Reglemente.
Für den Betrieb ist es ein Instrument der Personalpolitik: Ein besserer Plan ist ein Lohnbestandteil, der beim Mitarbeitenden nicht der vollen Steuer- und Beitragslast unterliegt.
Zum Nachlesen
Was die Software können muss
Die Software muss mehrere Plangruppen mit eigenen Sätzen führen und Löhne über dem obligatorischen Maximum korrekt behandeln. Ein Programm mit einem einzigen BVG-Satz taugt für gemischte Belegschaften nicht.
Geprüft Aug. 2026
Weitere Begriffe aus Lohn, Personal und Spesen: AHV-Beiträge Arbeitslosenversicherung Aufzeichnungspflicht ArG Ausländerbewilligungen Brutto- und Nettolohn BVG und Pensionskasse BVG-Abzüge Dreizehnter Monatslohn Familienzulagen Ferienentschädigung GAV-Regeln Grenzgänger IV und EO Koordinationsabzug Krankentaggeld (KTG) L-GAV Bau L-GAV Gastro L-GAV Hotellerie Lohnabrechnung Lohnausweis Lohnnebenkosten Mutterschaftsentschädigung Nebenerwerb Personalverpflegung Privatanteil Quellensteuer Säule 3a Spesenpauschalen Spesenreglement Swissdec ELM Unternehmerlohn UVG-Unfallversicherung